Spielregeln

Spielregeln von Der Glücksbote

  1. Diese Regeln gelten für alle Aktionen, die von der KMS Kooperations- u. Marketing Service AG, Handelsregisternummer CHE-103.227.138, UStId: CHE-103.227.138  (hiernach genannt: “der Veranstalter”) organisiert wurden.
  2. Laut Veranstalter muss der Verhaltenskodex für verkaufsfördernde Glücksspiele bei diesen Aktionen nicht angewendet werden, er wird jedoch als Richtlinie für die gesellschaftlich verantwortliche Vorgehensweise gehandhabt. Die organisierten Aktionen dienen als Werbung für die vom Veranstalter ausgegebene Zeitschriften DER GLÜCKSBOTE und Puzzel4U. Die Aktion läuft vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 und umfasst verschiedene Rätsel und Aufgaben (Werbeslogans ausdenken), wobei pro (kombiniertes) Rätsel oder Aufgabe Preise gewonnen werden können. Über die gesamte Laufzeit der Aktion enthält der Preistopf insgesamt höchstens € 17.412,00.
  3. Für jede Kategorie wird aus den Einsendungen der richtig gelösten Rätsel der dazu gehörende originellste Werbeslogan von einem unabhängigen Dritten ausgewählt. Beziehungsweise, sollten praktische Umstände dies erfordern, durch einen anderen Vollstreckungsbeamten.
  4. Informationen über die Häufigkeit der Ausgaben, sowie das Auswahlverfahren der Gewinneinsendungen, zu den Hinweisen der Gewinner und den entsprechenden Terminen, wie auch über die Preisvergabe, sind im dafür erstellten Protokoll festgelegt. Ein Exemplar dieses Protokolls kann – gegen Zahlung der Portokosten – beim Veranstalter, Abteilung Preisprotokoll, schriftlich angefordert werden. Die Angaben aus dem obengenannten Protokoll sollten als ausdrücklich wörtlich wiederholt und eingeflochten angesehen werden.
  5. Jeder Teilnehmer kann pro Ausgabe maximal eine Einsendung pro Rätsel/Aufgabe einschicken oder registrieren lassen, unter Androhung des Ausschlusses von der Teilnahme. Er sollte darum die dafür vorgesehenen Coupons aus der/den entsprechenden Ausgabe(n), wie in jeder Ausgabe angegeben, benutzen.
  6. Alle Einsendungen sollten vor dem in jeder Ausgabe angegebenen Schlusstermin beim Veranstalter eingegangen sein. Personen unter 16 Jahre sind von der Teilnahme einiger Aktionen ausgeschlossen, es sei denn Eltern/Vormund haben der Teilnahme schriftlich zugestimmt.
  7. Mitarbeiter des Veranstalters, sowie von ihm für diese Aktion eingesetzte Personen und deren jeweilig zu Hause wohnenden Familienmitglieder, sind immer von der Teilnahme ausgeschlossen.
  8. Die zur Verfügung gestellten Preise werden nur verliehen, wenn allen Teilnahmebedingungen entsprochen wurde. Eventuell geschuldete Glücksspielabgaben gehen zu Lasten des Veranstalters, es wird übrigens davon ausgegangen, dass dies nicht angesagt ist.
  9. Nach Feststellung der Gewinneinsendungen werden die Gewinner zu den im Protokoll vorgesehenen Terminen vom Veranstalter über die Website www.glueksbote.de / www.puzzel4u.com benachrichtigt. Die Liste der Gewinner kann vom Veranstalter auch im Internet oder auf andere Art veröffentlicht werden. Die Preisverleihung geschieht innerhalb von höchstens zwei Monaten nach Bekanntmachung. Sollte ein Gewinner auf diese Nachricht nicht innerhalb von 14 Tagen reagieren, hat der Veranstalter das Recht den Preis anderen Teilnehmern auszuzahlen/auszuteilen.
  10. Für den Fall, dass ein ausgesetzter Preis nicht mehr verfügbar sein sollte, behält sich der Veranstalter nachdrücklich das Recht vor, anstelle des ausgesetzten Preises – nach seiner Wahl – einen gleichwertigen Preis, beziehungsweise den jeweiligen Gegenwert auszuzahlen/ auszuteilen.
  11. Die Teilnahme an den Aktionen ist immer gratis. Einsendungen von Nicht-Abonnenten haben dann auch die gleiche Chance Preise zu gewinnen, wie Einsendungen von Abonnenten.
  12. Mitgeteilte Personalien werden vom Veranstalter entsprechend der geltenden Gesetzgebung verwertet, zur Bearbeitung von Einsendungen und Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, sowie zur Erteilung von Informationen über ähnliche Produkte, allgemeinen Informationen und Aktionen bezogen auf DER GLÜCKSBOTE, benutzt.
  13. Begleitende Fotos, Namen und Geschichten in den Ausgaben des Veranstalters können zwecks Datenschutz frei erfunden beziehungsweise umgeschrieben worden sein.
  14. Eventuelle Fragen oder Beschwerden über den Aktionsverlauf sollten spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Gewinner beim Veranstalter schriftlich eingereicht werden, unter Androhung der Nichtigkeit. Diese werden anschließend innerhalb einer Frist von 6 Wochen schriftlich abgewickelt. Die Beurteilung durch die Jurierung liegt ganz bei den zuständigen Dritten. Über die dazugehörigen Urteile und gemachten Einschätzungen kann nicht korrespondiert werden.
  15. Für diese Aktion gilt das „Deutsches Recht“. Sollte eine Bedingung dieser Spielregeln wider Erwarten wegen einer Zuwiderhandlung gegen die Gesetzgebung und den Rechtsvorschriften, groben Unfugs oder Sittenwidrigkeit, ungültig sein, bleiben die anderen Bedingungen uneingeschränkt gültig. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, sollte die Aktion während oder nach der Laufzeit wegen unvorherzusehender Umstände geändert, verschoben oder annulliert werden müssen.
  16. Die Teilnahme an den Aktionen bedeutet automatisch die Einverständniserklärung zu allen Bedingungen dieser Spielregeln und dem dazu gehörenden Protokoll. 
Stand: 20. Mai 2018